Verbindliche Regeln für Nachhaltigkeitskommunikation: Umsetzung der EmpCo in deutsches Recht

In der vergangenen Woche hat der deutsche Gesetzgeber neue europäische Regeln zur Nachhaltigkeitskommunikation in deutsches Recht umgesetzt. Mit der Veröffentlichung der dritten Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) am 19.02.2026 wurde die europäische „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (EmpCo-Richtlinie) in nationales Recht übernommen. Ziel der EmpCo ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen und zugleich für mehr Transparenz im Wettbewerb zu sorgen.

Die Novelle konkretisiert insbesondere die Anforderungen an umweltbezogene Werbeaussagen. Zukünftig sind pauschale Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ nicht mehr bzw. nur unter bestimmten Auflagen zulässig. Unternehmen müssen entsprechende Aussagen klar, spezifisch und nachprüfbar belegen können. Unklare oder nicht ausreichend belegbare Umweltversprechen gelten als irreführend und können wettbewerbsrechtliche Ansprüche von Mitbewerbern, Verbänden oder Verbraucherorganisationen nach sich ziehen. Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle liegt auf der Transparenz von Nachhaltigkeitssiegeln und -labels: Zukünftig dürfen nur solche Siegel verwendet werden, die auf einem transparenten und objektiven Zertifizierungssystem beruhen. Unternehmenseigene Label ohne belastbare Prüfkriterien sind nicht mehr erlaubt. Zudem gelten zukünftig strengere Anforderungen an die Kennzeichnung von Gewährleistung und Garantie. Der vollständige Rechtstext kann hier (Bundesgesetzblatt ) eingesehen werden.

Für Unternehmen bedeutet die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie eine deutliche Verschärfung der Compliance-Anforderungen im Bereich Marketing und Produktkommunikation. Werbeaussagen mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbezug sollten zukünftig sorgfältig geprüft und dokumentiert werden, um Abmahn- und Prozessrisiken zu vermeiden.

Der BSI unterstützt seine Mitglieder hierbei, beispielsweise

  • durch die zeitnahe Veröffentlichung eines Informationsblatts zur Garantiekennzeichnung über den Newsletter und
  • das Webinar „Die EmpCo in der Praxis: Nachhaltigkeitskommunikation am Beispiel Grüner Knopf und Green Shape“ am 21.05.2026. Eine Anmeldung ist hier möglich.