Neue EU-Kennzeichnungspflichten für Gewährleistung und Herstellergarantien ab September 2026

Ab dem 27. September 2026 gelten EU-weit neue Informations- und Kennzeichnungspflichten für Verbraucherwaren. Grundlage ist die sogenannte „Empowering Consumers for the Green Transition“-Initiative (EmpCo), mit der neben Transparenz über gesetzliche Rechte und freiwillige Garantieversprechen auch Aussagen über Nachhaltigkeitsversprechen verbessert werden sollen. Diese neuen Vorgaben betreffen damit auch weite Teile der Sportartikelindustrie.
 
Kern der Neuregelung sind zwei harmonisierte Verbraucherinformationen, deren Gestaltung und Inhalt künftig verbindlich vorgegeben sind.

  • Erstens müssen Händler Verbraucherinnen und Verbraucher standardisiert über das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren. Hierzu ist ein EU-weit einheitliches Gewährleistungs-Label zu verwenden. Dieses muss vor Vertragsschluss sichtbar bereitgestellt werden – im stationären Handel mindestens im Format A4 sowie im Online-Vertrieb in farbiger Darstellung. Eigene gestalterische Anpassungen sind grundsätzlich unzulässig. (Das Label haben wir unseren Mitgliedern per Newsletter am 05.03. zur Verfügung gestellt.)
  • Zweitens wird eine neue Kennzeichnungspflicht für gewerbliche Haltbarkeitsgarantien eingeführt. Gewährt ein Hersteller oder eine Marke eine freiwillige Garantie von mehr als zwei Jahren, muss künftig ein harmonisiertes Garantie-Label verwendet werden. Dieses darf lediglich hinsichtlich Garantiedauer, Hersteller-/Markenname und Modellbezeichnung angepasst werden. Format, Symbole, Hinweisstruktur und QR-Code sind verbindlich vorgegeben.

Betroffen sind alle Verbraucherprodukte sowie sämtliche Vertriebskanäle einschließlich Online-Shops und Marktplätzen.
 
Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, welche Garantieversprechen aktuell verwendet werden und an welchen Touchpoints – etwa Verpackung, Produktdetailseiten oder POS-Kommunikation – Anpassungen erforderlich sind und auch mit ihren Handelspartnern dazu in den Austausch gehen. Da die Vorgaben formal ausgestaltet sind, können bereits Darstellungsfehler wettbewerbsrechtliche Risiken begründen.
 
Der BSI setzt aktuell ein Factsheet zu den neuen Anforderungen mit allen notwendigen Informationen um. Dieses stellen wir kurzfristig unseren Mitgliedern im Mitgliederbereich zur Verfügung. Die EU hat angekündigt, im zweiten Quartal diesen Jahres ein Tool zur Erstellung der GARAN-Label anzubieten. Sollte dies nicht geschehen, wird der BSI eine Grafikvorlage für die Umsetzung erstellen und bereit stellen.