Auf europäischer Ebene wird aktuell an der Umsetzung der Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) gearbeitet. Teil der ESPR wird ein Delegierter Rechtsakt sein, der Ökodesign-Kriterien für Textilien definiert und damit Mindestanforderungen für textile Produkte festlegen soll, die zukünftig auf dem europäischen Markt verkauft werden dürfen. Die Europäische Kommission hat das Joint Research Center (JRC) beauftragt, eine Vor-Studie für diesen delegierten Rechtsakt zu erarbeiten. Der letzte Stand dieser Studie liegt seit Dezember vor und kann bis Ende März kommentiert werden: siehe BSI Newsletter vom 08.01.2026 bzw. auf der Seite der EU-Kommission.
Auf deutscher Ebene hat das Öko-Institut gemeinsam mit der Hochschule Niederrhein und der Hochschule Hof im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) ebenfalls entsprechende Vorschläge zur Ausgestaltung von Mindestanforderungen für Textilien erarbeitet. Die finale Studie wurde letzte Woche vom UBA veröffentlicht und kann online abgerufen werden. Formuliert werden darin unter anderem Vorschläge für Mindestanforderungen an Aspekte wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Rezyklatanteil für beispielhaft gewählten Produktgruppen, unter anderem T-Shirts, Jeans und Funktionsjacken. Zudem werden Ansätze für eine verständliche Kommunikation der Anforderungen aufgezeigt, etwa über ein Ökodesign-Label. Die Studie wurde unter Einbeziehung verschiedener Stakeholder erarbeitet – auch der BSI hat sich durch die Teilnahme an zwei Workshops und schriftliche Kommentierungen eingebracht. Das vorliegende Ergebnis dient nun als Basis für die deutsche Position zum zukünftigen delegierten Rechtsakt Textil und soll den europäischen Gesetzgebungsprozess unterstützen.
Der BSI hat gemeinsam mit Südwesttextil bereits im letzten Jahr ein Positionspapier zum damaligen Zwischenstand der UBA-Studie veröffentlicht und prüft aktuell eine entsprechende Positionierung zum finalen Ergebnis.