Nachdem in der vergangenen Legislaturperiode eine Novellierung des Bundeswaldgesetz gescheitert war, droht ein Flickenteppich durch verschiedene Waldgesetze der Länder zu entstehen. NRW hat sich mit dem jüngsten Referentenentwurf an den sehr strengen Vorgaben des Bayerischen Waldgesetzes orientiert, welche vor allem für Fahrradfahrende weitreichende Einschränkungen bedeuten würden. So sollte Radfahren nun von den bisher "festen Wegen" pauschal auf "Fahrwege" verwiesen werden, wobei für diese eine Regelfahrbahnbreite von 3,00 - 3,50 m vorgegeben sein sollte.
Ein Bündnis aus zahlreichen (Fahrrad-)Sportverbände (u.a. MTF, DIMB, ADFC, DOSB), Tourismusverbänden (u.a. Tourismus NRW, Verband der Mittelgebirge) und verschiedener Industrieverbände (ZIV, Zukunft Fahrrad, BSI) hat sich dazu ausgetauscht und auch medial auf die Situation aufmerksam gemacht. Das Kuratorium Sport und Natur hat die Zulässigkeit dieser einschneidenden Änderung im Entwurf zudem hinsichtlich eines Übermaßverbots und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich angezweifelt.
Einzelne Verbände bekamen nun im Gespräch mit dem zuständigen Stellen der Landesregierung NRW die Zusicherung, dass Waldwege weiterhin für Radfahren zulässig sein sollen, die alte Regelung also erhalten bleiben soll. Das Kuratorium Sport und Natur konnte zudem eine Fristverlängerung für die Verbändeanhörung durch das Ministerium bis zum 15.6.26 erwirken. In der kommenden Woche wird das Bündnis nun Positionierungen vorbereiten um diese gemeinsam abzustimmen bzw. separat zu veröffentlichen. Der BSI wird sich an den Aktivitäten beteiligen, um dem Radfahren in der Natur weiterhin optimale Bedingungen zu gewähren.