Das Bundesumweltministerium hat am 25.06.2026 zu einem zweiten Runden Tisch „Kreislaufwirtschaft im Textilbereich / Ultra-Fast-Fashion" eingeladen. Ziel des Runden Tisches ist die Definition von Kriterien zur Beschreibung von Ultra-Fast-Fashion-Geschäftsmodellen und -Produkten als Basis für eine mögliche Regulierung derselben. Andere Länder bereiten dies bereits vor – in Frankreich beispielsweise ist der Gesetzgebungsprozess für das nationale Ultra-Fast-Fashion-Gesetz fast abgeschlossen.
Dort sollen zukünftig Unternehmen sanktioniert werden, die bestimmte Kriterien bezüglich in Verkehr gebrachter Mengen und fehlender Reparaturanreize für Bekleidungsprodukte erfüllen. Die Initiative des Umweltministeriums soll die entsprechende Grundlage für eine deutsche Position zum Thema schaffen.
Nach dem ersten Auftakttermin im Mai hat sich Alexandra Wittwer, Referentin für Nachhaltigkeit beim BSI, auch am zweiten Treffen des Runden Tisches beteiligt und die Position der Sportartikel-Hersteller eingebracht. Gemeinsam mit anderen Verbänden, Unternehmen und Vertretern von Umwelt-, Wirtschafts- und Entwicklungsministerium wurden Vorschläge zur Beschreibung von Ultra-Fast-Fashion diskutiert, beispielsweise die Anzahl der in Verkehr gebrachten Produkte zu sehr niedrigen Preisen. Dabei zeigte sich erneut die Herausforderung, eine Definition zu finden, die nur tatsächlich problematische Geschäftsmodelle und Unternehmen trifft und die nicht zu hohen zusätzlichen Reporting-Anforderungen führt. Der BSI hat gemeinsam mit anderen Branchenvertretern darauf hinwiesen, dass bereits ein Rechtsrahmen existiert, gegen den Ultra-Fast-Fashion-Anbieter regelmäßig verstoßen – beispielsweise im Hinblick auf Chemikalienrückstände und Produktsicherheit – und diesen effektiv durchzusetzen ein wichtiger erster Schritt zur Bekämpfung des unfairen Wettbewerbs wäre. Der BSI bringt sich weiterhin in die Gespräche im Rahmen des Runden Tisches ein, um zu einer wirkungsvollen Beschränkung von Ultra-Fast-Fashion beizutragen und unerwünschte Nebeneffekte einer möglichen Regulierung zu verhindern.
Parallel zur Diskussion in Deutschland schreiten auch die europäischen Bemühungen zur Regulierung von Ultra-Fast-Fashion voran. Ebenfalls in der letzten Woche haben sich Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Slowenien offiziell an den Europäischen Rat gewandt und sprechen sich für ein koordiniertes Vorgehen der EU aus, um die ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen von Ultra-Fast-Fashion zu begrenzen. Sie fordern unter anderem eine EU-weite Definition von Ultra-Fast-Fashion, strengere Produktvorgaben sowie eine konsequentere Kontrolle von Online-Plattformen. Ziel ist es, Überkonsum, Textilabfälle und Wettbewerbsverzerrungen zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft in der EU zu stärken. Der vollständige Appell ist hier abrufbar. Der BSI hält die Mitglieder zu den weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.