Insbesondere Textilien, die im EU-Binnenmarkt verkauft werden, sollen künftig strengere Anforderungen an nachhaltige Produktion, Haltbarkeit und Kreislauffähigkeit erfüllen. Das Bundesministerium für Umwelt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützen das Grundanliegen der EU-Kommission für mehr nachhaltige Produkte im Binnenmarkt.
Die EU-Textilstrategie umfasst folgende Themen:
- Einführung neuer verbindlicher Designanforderungen im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte
- Beendigung der Vernichtung von unverkauften und zurückgegebenen Waren
- Bekämpfung der Verschmutzung durch Mikroplastik
- Einführung des digitalen Produktpasses und Überarbeitung der Textilkennzeichnungsverordnung
- Initiative zur Befähigung der Verbraucher und zum Umgang mit umweltbezogenen Aussagen (Green Claims)
- Erweiterte Herstellerverantwortung zur Steigerung der Wiederverwendung und des Recyclings von Textilabfällen
- Einführung des Übergangsweges für das Ökosystem Textilien
- Umkehrung der Überproduktion und des Überverbrauchs von Kleidung
- Sicherstellung eines gut funktionierenden Binnenmarktes
- Unterstützung von Forschung und Innovation
- Entwicklung von Fähigkeiten
- Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht für ökologische und soziale Fairness
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.
Weitere Informationen:
FAQ Initiative für nachhaltige Produkte
FAQ EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien
FAQ Recht auf Reparatur