Registrierungspflicht für Verpackungsregister in Deutschland

Wir möchten Sie nochmals darauf aufmerksam machen, dass mit der Novelle des Verpackungsgesetzes im Jahr 2021 in Deutschland ab dem 1. Juli 2022 die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungen (Verkaufs- und Transportverpackungen) gilt.

Verpackte Ware darf ab diesem Datum in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller dieser Pflicht nicht bis dahin nachgekommen ist. Damit einher geht auch die Ausweitung der Nachweis- und Dokumentationspflichten auf alle Verpackungen. Ab dem 4. Mai 2022 startet der neue Registrierungsprozess. Einen Überblick zu allen Neuerungen finden Sie in dieserInformationsbroschüre unseres Partners Interseroh aufbereitet.