Die Europäische Kommission hat diese Woche nach einer umfassenden Überarbeitung der Vorschriften von 2010 die neue Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen („Vertikal-GVO“) angenommen, die durch die neuen Vertikal-Leitlinien ergänzt wird. Die Vertikal-GVO regelt die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben für Liefer- und Vertriebsvereinbarungen zwischen Geschäftspartnern.
Die überarbeiteten Regelwerke geben den Unternehmen einfachere, klarere und aktuelle Vorschriften und Leitlinien an die Hand. Die neuen Vorschriften der Vertikal-GVO wurden auch dahingehend vereinfacht, um sie für diejenigen zugänglicher zu machen, die sie in ihrem Geschäftsalltag anwenden. Unter anderem wurden die Vorschriften in Bezug auf die Prüfung von Online-Beschränkungen, vertikalen Vereinbarungen in der Plattformwirtschaft und Vereinbarungen, mit denen Nachhaltigkeitsziele verfolgt werden, aktualisiert. Darüber hinaus enthalten die Leitlinien ausführliche Erläuterungen zu einer Reihe von Themen wie selektiven und Alleinvertriebsvereinbarungen und Handelsvertreterverträgen. Weitere Informationen
Der BSI wird zu diesem Thema ein Webinar mit RA Jochen Schäfer am 31.05.2022 durchführen, um Ihnen die rechtlichen Auswirkungen der neuen EU-Gruppenfreistellungsverordnung vorzustellen und im Detail zu erklären. Ebenso wird auch der Einfluss auf selektive Distributionsmodelle und die Einstufung von Online-Marktplätzen beleuchtet werden.
Das Programm und die Anmeldung zum BSI-Webinar „Neue Regeln und Trends im Omnichannelvertrieb - Auswirkungen der neuen Vertikal-GVO“ finden Sie hier.