Betreiber von Online-Marktplätzen müssen Angebote sperren, wenn Verkehrspflichten für Produkte verletzt werden

Der Betreiber eines Online-Marktplatzes muss, wenn er auf klare Rechtsverletzungen hingewiesen worden ist, das konkrete Angebot unverzüglich sperren (sog. "notice and take down"-Prinzip).

In einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren legte das OLG Frankfurt a.M. umfassende Pflichten für Plattformen fest, wenn darüber produktrechtlich nicht konforme Produkte verkauft werden. Im konkreten Fall ging es um Schwimmscheiben, die als Persönliche Schutzausrüstung PSA zu qualifizieren sind. Auf diesen Schwimmscheiben fehlte die Hersteller-und die CE-Kennzeichnung, außerdem lag keine Konformitätserklärung vor.

Das OLG Frankfurt a.M. entschied, dass der Betreiber eines Online Marktplatzes das konkrete Angebot unverzüglich sperren muss, sobald er auf klare Rechtsverletzungen aufmerksam gemacht wird (sog. "notice and take down"-Prinzip). Er muss darüber hinaus Sorge tragen, dass es möglichst nicht zu weiteren Verstößen des betreffenden Händler-Accounts kommt.

Diese Pflicht wird dadurch eingeschränkt, dass erhebliche Verbraucherinteressen betroffen sein müssen, in diesem Fall der Gesundheitsschutz. Überdies greift die Verpflichtung nur, wenn die Non-Konformität der betroffenen Produkte leicht zu erkennen ist, was z.B. bei fehlender Hersteller-oder CE-Kennzeichnung, nicht aber fehlender EU-Konformitätserklärung oder bei der Frage ob die Kennzeichnungen materielle richtig sind, bejaht wird.
Technisch darf der Betreiber des Online-Marktplatzes seinen Pflichten durch den Einsatz einer Filtersoftware automatisiert nachkommen.

Weitere Informationen