Die EU-Kommission hat über technische Änderungen des UKCA-Systems (UK Conformity Assessment) informiert, die Anfang dieser Woche eingeführt wurden. Die Änderungen sollen Unternehmen bei der Anpassung an die Einführung von UKCA weiter unterstützen. An den Kernanforderungen oder Fristen ändert sich dadurch nichts – für die meisten Waren tritt die Regelung nach wie vor am 1. Januar 2023 in Kraft.
Insgesamt wurden seitens des Vereinigten Königreichs vier Änderungen bzw. Klarstellungen kommuniziert:
- Kosten für die erneute Prüfung für die UKCA-Zertifizierung können reduziert werden, indem zugelassen wird, dass Konformitätsbewertungen für die CE-Kennzeichnung, die bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sind, von den Herstellern als Grundlage für die Anbringung einer UKCA-Kennzeichnung verwendet werden können. Dies reduziert die unmittelbaren Kosten der Hersteller und gilt bis zum Ablauf ihres Zertifikats oder für 5 Jahre (31. Dezember 2027), je nachdem, was früher eintritt. Dadurch werden Doppelarbeit und Kosten für Unternehmen und damit auch für Verbraucher reduziert.
- Es wurde deutlich gemacht, dass es nicht notwendig ist, bestehende importierte Bestände erneut zu testen, da diese Produkte als bereits in Großbritannien inverkehrgebracht betrachtet werden. Dadurch wird die kostspielige und unnötige Neukennzeichnung bestehender Bestände für Unternehmen vermieden.
- Klargestellt wurde, dass Ersatzteile, die bereits auf dem britischen Markt befindliche Waren reparieren, ersetzen oder warten, die gleichen Anforderungen erfüllen können, die zu dem Zeitpunkt galten, als das ursprüngliche Produkt oder System auf den britischen Markt gebracht wurde. Dadurch können Produkte und Waren, die Ersatzteile benötigen, weiterhin gewartet werden.
- Es wird Unternehmen bis zum 31. Dezember 2025 weiterhin ermöglicht, die UKCA-Kennzeichnung nachträglich (teilweise auch auf Klebeetiketten) anzubringen und Importeurinformationen für Produkte aus EWR-Ländern (und in einigen Fällen der Schweiz) auf einem Begleitdokument oder Etikett anzubringen. Dies wird es Unternehmen ermöglichen, ihr Produktdesign hinsichtlich Markierungsänderungen zu einem ggf. kostengünstigeren Zeitpunkt vorzunehmen.
Einen Link zu der Ankündigung finden Sie hier, diese wurde von einer schriftlichen Ministererklärung des Ministers für Kleinunternehmen, Verbraucher und Arbeitsmärkte, Paul Scully, begleitet. Darüber hinaus wurden die UKCA-Seiten von gov.uk aktualisiert, um diese Änderungen widerzuspiegeln: Using the UKCA marking und Placing manufactured goods on the market in GB
Die zuständige britische Regierungsabteilung wird am 29. Juni 2022 zwei Webinare speziell für Unternehmen zu diesen Maßnahmen veranstalten: 12:00 Uhr (Anmeldung) und 16:00 Uhr (Anmeldung).
Das Webinar soll Unternehmen helfen, die Änderungen zu verstehen und bietet auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Bei Rückfragen und für weitere Informationen steht Bastian Tielmann gerne zur Verfügung:
+49(0)228/926593-13