Die EU und Neuseeland haben die Verhandlungen über den Abschluss eines Freihandelsabkommens abgeschlossen. Als nächstes lässt die EU-Kommission die Vertragstexte juristisch prüfen und in die Amtssprachen der EU übersetzen. Danach legt sie die Texte dem Rat der EU, dem Europäischen Parlament sowie dem neuseeländische Parlament zur Unterzeichnung vor. Danach kann es in Kraft treten.
Das Abkommen sieht den vollständigen Abbau der Zölle Neuseelands auf Waren mit Ursprung in der EU vor. Diese Zollsätze betragen zumeist 5 Prozent, auf Kfz, Kfz-Teile, Bekleidung, Schuhe und Textilien 10 Prozent. Im Gegenzug baut die EU ihre Zölle auf neuseeländische Waren ab. Details sind noch nicht öffentlich bekannt.
Details finden Sie hier:
Key elements of the EU-New Zealand trade agreement
EU-New Zealand: Text of the agreement