Zwei Hersteller profitieren vom reduzierten Antidumpingzollsatz: Mit Wirkung vom 25. Juni 2022 werden die beiden folgenden chinesischen Unternehmen als neue ausführende Hersteller anerkannt und in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2017/325 aufgenommen:
- Fujian Billion Polymerization Fiber Technology Industrial Co., Ltd
- Zhejiang Sanwei Material Technology Co., Ltd.
Damit werden die beiden Unternehmen in die Liste der mitarbeitenden chinesischen Unternehmen aufgenommen, die nicht in die Stichprobe einbezogen wurden. Der für diese Unternehmen anzuwendende Antidumpingzollsatz beträgt 5,3 Prozent. Der Zollsatz für alle übrigen Unternehmen beträgt 9,8 Prozent.