Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Handreichung zum Thema der Risikoanalyse veröffentlicht. Die Handreichung soll die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen an die Risikoanalyse zusammenfassen und „Hilfestellungen und praktische Tipps für die Umsetzung“ bieten.
Hierzu zählen beispielsweise folgende Hinweise:
- Der Unterschied zwischen regelmäßigen Risikoanalysen (einmal pro Jahr) und anlassbezogenen Risikoanalysen, die nach substantiierter Kenntnis oder Veränderung der Geschäftstätigkeit anfallen.
- Den Perspektivwechsel bei der Risikoanalyse, wonach das LkSG menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang von Lieferketten betrachte (im Unterschied zu betriebswirtschaftlichen Risikoanalysen mit dem Fokus auf Risiken für das Unternehmen).
- Zentrales Element der Umsetzung sei die Transparenz entlang der Lieferketten, wonach Unternehmen grundlegende Informationen zur Struktur des eigenen Unternehmens, der Beschaffungsstruktur und den Lieferketten und Geschäftsbeziehungen zusammenstellen. Hierzu sollen nachvollziehbare Prozesse definiert und deren Ergebnisse dokumentiert werden.
Weitere Handreichungen des BAFA (z. B. zur Angemessenheit der Maßnahmen, Beschwerdeverfahren) sind in Vorbereitung und sollen zeitnah veröffentlicht werden.
Die BAFA-Handreichnung zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Sie hier.