Die Sportstättenförderung wird im Bundeshaushalt neu geregelt.Seit 2020 unterstützen Bund und Länder mit dem „Investitionspakt Sportstätten“ Städte und Gemeinden bei der Sanierung von Sportstätten unter Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutz-Aspekten. Dafür waren im ersten Förderjahr in der jährlichen Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung 150 Millionen Euro, 2021 und 2022 jeweils 110 Millionen Euro vorgesehen. Der am 1. Juli 2022 vom Bundeskabinett verabschiedete Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2023 und zum Finanzplan bis 2026 sieht nun keine neuen Programmmittel für den, ursprünglich mit einer Laufzeit bis 2024 geplanten „Investitionspakt Sportstätten“ vor. Seitens der Bundesregierung verweist man dazu auf das Sonderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen Sport, Jugend und Kultur“, welches mit 476 Millionen Euro zu rund 80 Prozent in den Bereich Sportstättensanierung fließen soll. Hier findet sich jedoch eine deutliche Steigerung des Eigenanteils, den Kommunen zu tragen haben. Im Gegensatz zum „Goldenen Plan“ kommen nun 45 statt der bisherigen 75 Prozent der Investitionen bei Sanierungsvorhaben vom Bund. Den Rest müssen Länder und Kommunen tragen, welche ja ohnehin zuständig seien, erklärt Philipp Hartewig, sportpolitischer Sprecher der FDP dazu.
Investitionspakt für Sportstätten läuft aus | deutschlandfunk.de