DIHK: Kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen - Was Betriebe wissen müssen

Das Bundeskabinett hat am 24. August eine Energieeinsparverordnung beschlossen, nach der für Unternehmen ab dem 1. September eine Reihe neuer Vorschriften gelten. Dies betrifft u.a. Temperaturvorgaben in Arbeitsstätten, beleuchtete Werbeanlagen sowie Ladentüren im Einzelhandel / Filialen. DIHK informiert über die neuen Vorschriften ab dem 1. September hier.