Kommission verbannt in Zwangsarbeit hergestellte Produkte vom EU-Markt

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für ein Verbot von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, veröffentlicht. Der Vorschlag der Kommission sieht ein vollständiges Verbot von Waren vor, die unter Zwang hergestellt wurden, da sie "ein öffentliches moralisches Anliegen" darstellen. Der Anwendungsbereich umfasst "jedes Produkt, das von einem Wirtschaftsteilnehmer bereitgestellt wird", ohne bestimmte Unternehmen oder Branchen in den Fokus zu nehmen. Während das Verbot nicht direkt auf China abzielt, enthält der Vorschlag Verweise auf "bestimmte geografische Gebiete oder Produkte".

Für die Umsetzung des Verbots sollen die Zollbehörden der Mitgliedstaaten und/oder die zuständigen Marktaufsichtsbehörden zuständig sein. Die nationalen Behörden sollen Untersuchungen zu Produkten einleiten können, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. Sollte ein Produkt unter Zwangsarbeit hergestellt worden sein, sollen die Behörde die Rücknahme, der bereits auf dem Markt befindlichen Produkte anordnen und das Inverkehrbringen und die Ausfuhr der Produkte verbieten können. Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten sollen für die Durchsetzung der Vorschriften an den EU-Grenzen zuständig sein. Unternehmen sollen verpflichtet werden, die Waren zu entsorgen.
 
Der Vorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union erörtert und angenommen werden. Die Verordnung soll zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung will die Kommission Leitlinien veröffentlichen, die Hinweise zur Sorgfaltspflicht bei Zwangsarbeit und Informationen über Risikoindikatoren für Zwangsarbeit enthalten.
 
Weitere Informationen der Kommission zum Verordnungsentwurf finden Sie hier: Fact Sheet und Q&A.