Der Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. (BSI) begrüßt den Gesetzesentwurf der EU-Kommission für menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen in den globalen Lieferketten. Für eine effektive Umsetzung braucht es nun praktikable Lösungen.
Mit den neuen Vorschriften will die EU-Kommission nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten in allen globalen Wertschöpfungsketten fördern sowie Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen. Dieses Ziel unterstützt der BSI voll und ganz. Damit es in der Praxis erreicht werden kann, braucht es allerdings noch einige Anpassungen. In einigen Punkten geht der EU-Entwurf über den Rahmen des ab 2023 gültigen deutschen Lieferkettengesetzes hinaus. So wird der Anwendungsbereich deutlich vergrößert: Das Gesetz soll für alle in Europa tätigen Unternehmen mit 500 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 150 Mio. EUR gelten. Wenn diese in bestimmten ressourcenintensiven Branchen tätig sind (u.a. Bekleidung und Schuhe), fallen auch Unternehmen mit 250 Beschäftigten (und mindestens 40 Mio. Euro Umsatz weltweit) in den Anwendungsbereich. Neben der Möglichkeit nationaler Behörden bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten Geldbußen
„Wir begrüßen den europäischen Entwurf, da er einen einheitlichen europäischen Rahmen bietet. Auch die Einbeziehung der in der EU tätigen Unternehmen aus Drittstaaten stellt für unsere Mitgliedsunternehmen einen wichtigen Aspekt dar, den wir bereits 2021 in Bezug auf das deutsche Lieferkettengesetz gefordert haben“, so Stefan Rosenkranz, Geschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. „Die BSI-Mitgliedsunternehmen stehen aus Überzeugung zum Prinzip ihrer unternehmerischen Verantwortung für die Lieferkette. Viele haben bereits weitreichende und effektive Maßnahmen für die Wahrung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten etabliert“, so Rosenkranz weiter. „In der Anwendung des Gesetzes kommt es nun darauf an, eine praktikable Umsetzung für Unternehmen zu gewährleisten. Insbesondere die klare und rechtssichere Abgrenzung auf direkte Vertragspartner, bei denen direkte Einflussnahme möglich ist, ist für unsere Mitgliedsunternehmen von großer Bedeutung.“ Des Weiteren schließt sich der BSI der Empfehlung seiner europäischen Dachorganisation, der Federation of the Sporting Goods Industry (FESI) an, den europäischen Gesetzesrahmen mit den OECD Leitlinien für verantwortungsvolles Unternehmenshandeln sowie den UNO Prinzipien für Unternehmen und Menschenrechte anzugleichen sowie Anreize statt Strafen zu etablieren.
Das vollständige BSI-Statement finden Sie hier.
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