BSI-Webinarreihe zu Künstlicher Intelligenz

Am 13. März 2025 fand das erste BSI-Webinar der 4-teiligen Reihe zu KI statt. Zum Start gab es eine Einordnung der aktuellen Entwicklungen im Unternehmenskontext sowie einen Deep Dive für die Bereiche Marketing und Vertrieb.
Wie schon im vergangenen Jahr stellte Heiko Garrelfs als Referent anhand der fiktiven Laufschuhmarke „Laufstark“ vor, mit welchen Tools Aufgaben von KI-Systemen übernommen werden können. Beeindruckend ist derzeit vor allem das Tempo der (Weiter-)Entwicklungen von Anwendungen für verschiedenste Bereiche. Die Liste der möglichen Tools und deren Möglichkeiten wachsen quasi wöchentlich.

Viele Teilnehmende gaben an, schon verschiedene Systeme ausprobiert zu haben, andere sind schon dabei, KI in verschiedenen Bereichen der Unternehmen strukturell einzusetzen. Gerade der strategische Einsatz von KI-Systemen stellt Unternehmen jedoch auch vor neue Herausforderungen, sei es rechtlicher oder organisatorischer Natur.

Der 2. Teil der Reihe am 15. Mai 2025 beschäftigt sich mit den Grundlagen des Promptings. Als Prompting bezeichnet man die Eingabe spezifischer Anweisungen oder Informationen an eine KI, um eine gewünschte Antwort oder Aktion zu erhalten.
Sie werden lernen, wie Sie mit den richtigen Fragen und Prompt-Techniken das Beste aus der KI herausholen. So kommen wir vom „Experimentieren“ hin zu konkreten Anwendungsfällen wie der Extraktion von Produktinformationen aus unstrukturierten Daten und vielem mehr.
Weitere Informationen und Anmeldung

Im Hinblick auf die Anforderungen für Unternehmen im Rahmen der neuen EU-KI-Verordnung bietet der BSI am 30. April 2025 ein Webinar an. BSI-Mitglieder erfahren hier, welche Aufgaben für eine konforme und zukunftssichere KI-Strategie notwendig sind. Im Rahmen des EU AI Acts (KI Verordnung), der in Teilen nun in Kraft ist, werden sogenannte KI-Kompetenzanforderungen an praktisch alle KI-einsetzenden Unternehmen gestellt. Alle Unternehmen, die KI einsetzen, müssen sicherstellen, dass die betreffenden Beschäftigten über „ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügen.
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