EU-Omnibus: Unternehmen können Vorschläge für ESRS-Überarbeitung einreichen

Die EU-Kommission arbeitet weiter an der Umsetzung des sogenannten Omnibus-Pakets zur Vereinfachung von CSDDD, CSRD, EU-Taxonomie und CBAM. Der „stop-the-clock“-Vorschlag zur Verschiebung des Anwendungsbeginns für CSDDD und CSRD wurde inzwischen von allen EU-Institutionen angenommen und wird demnach in Kraft treten.
 
Parallel dazu präzisiert die EU-Kommission ihre Vorschläge für eine Reduzierung der Berichtspflichten unter CSRD. Hierfür wurde nun die EFRAG als technisches Gremium, das die europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) entwickelt hat, beauftragt, eben diese Standards zu vereinfachen. In diesem Zusammenhang wurde von der EFRAG ein Aufruf gestartet, Input zu möglichen Änderungen der ESRS zu geben.
 
Zu folgenden Themenfeldern können Vorschläge abgegeben werden:

  • ESRS-Pflichtdatenpunkte, die am wenigsten wichtig oder problematisch sind
  • Änderung der ESRS-Bestimmungen, die als unklar empfunden werden
  • Verbesserung der Kohärenz mit anderen EU-Rechtsvorschriften
  • Verbesserung der ESRS-Bestimmungen zur Wesentlichkeit
  • Vereinfachung der Struktur und Präsentation der Standards
  • Verbesserung der Interoperabilität mit anderen globalen Nachhaltigkeitsberichtsstandards
  • weitere Änderungen, die die ESRS vereinfachen könnten, ohne ihre Rolle bei der Unterstützung des Green Deal zu beeinträchtigen

 
Unternehmen haben bis 06. Mai 2025 Zeit, über eine Online-Eingabemaske entsprechendes Feedback an die EFRAG zu senden.
Der vollständige Aufruf kann hier eingesehen werden.