Die Kommission hat vor Kurzem die seit Langem erwarteten Leitlinien zur Anwendung der EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit GPSR veröffentlicht.
Dieses Dokument ist zwar nicht rechtsverbindlich, soll aber Unternehmen und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen, ihre Verpflichtungen gemäß der neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) besser zu verstehen und zu erfüllen.
Weitere Informationen zur GPSR finden sich auch auf dem EU-Portal „Safety Gate“.
Für Rückfragen steht auch BSI-Referent Bastian Tielmann gerne zur Verfügung