Im Dezember hat die EU mehrere Änderungen bei relevanten Nachhaltigkeitsgesetzgebungen beschlossen. Unter anderem wurden die seit langem diskutierten Anpassungen der CSRD und CSDDD im Rahmen der „Omnibus I“-Initiative und ein Aufschub des Anwendungsbeginns der EUDR final verabschiedet. Durch die beschlossenen Änderungen sind viele Unternehmen nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt von bestimmten Auflagen im Hinblick auf ihr Nachhaltigkeitsmanagement betroffen. Warum Unternehmen trotzdem gut beraten sind, weiterhin in ihre ökologische und soziale Transformation zu investieren und sich damit zukunftssicher aufzustellen, hat der BSI in einem Beitrag zusammengefasst, der auf der BSI-Webseite verfügbar ist.
Zusammengefasst betreffen die wichtigsten Änderungen bei der EU-Gesetzgebung deren Geltungsbereich: Für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde dieser deutlich eingeschränkt. Zukünftig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 450 Mio. Euro berichtspflichtig. Damit fällt ein Großteil der Unternehmen aus dem Geltungsbereich heraus – kleinere Firmen können auf freiwillige, vereinfachte Standards (VSME) zurückgreifen. Bei der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wurden die Schwellenwerte für die Sorgfaltspflichten ebenfalls angehoben – es fallen nur noch große Unternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 1,5 Mrd. Euro darunter. Außerdem wird der Anwendungszeitpunkt um ein weiteres Jahr auf Juli 2029 verschoben und es wurden inhaltliche Anpassungen vorgenommen, beispielsweise entfällt zukünftig die Pflicht, Klimatransitionspläne zu erstellen. Beide Richtlinien, sowohl CSRD als auch CSDDD, müssen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erst noch in deutsches Recht umgesetzt werden – Änderungen beim deutschen LkSG sind dadurch zu erwarten. Auch die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde Ende 2025 überarbeitet: Die Anwendung des Gesetzes zur Sicherstellung entwaldungsfreier Lieferketten wurde um ein Jahr verschoben, so dass die Pflichten für große Unternehmen nun ab dem 30. Dezember 2026 und für KMU ab 30. Juni 2027 gelten. Die Einigungen bei CSRD, CSDDD und EUDR kamen erneut durch eine gemeinsame Abstimmung der EVP-Fraktion mit rechten und rechtsextremistischen Fraktionen im EU-Parlament zustanden, was vielfach kritisiert wurde.
Die vollständigen Rechtstexte und Pressemitteilungen können hier eingesehen werden:
- CSRD und CSDDD: Texts adopted - Certain corporate sustainability reporting and due diligence requirements - Tuesday, 16 December 2025
- EUDR: Pressemitteilung des Rats (Entwaldung: Rat billigt gezielte Überarbeitung zur Vereinfachung und Verschiebung der Verordnung - Consilium)
- EUDR: Pressemitteilung des Europäischen Parlaments (Entwaldungsgesetz: Parlament beschließt Aufschub und Vereinfachung)
Der BSI informiert die Mitglieder weiter zu den legislativen Entwicklungen und der nationalen Umsetzung der CSRD und CSDDD.