Zum 1. Januar 2026 ist in Frankreich das Verbot bestimmter PFAS-haltiger Produkte („polluants éternels“) in Kraft getreten. Auf Grundlage des bereits im Februar 2025 verabschiedeten Gesetzes (siehe BSI-Newsletter vom 27.02.2025) sind damit nun die Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und das Inverkehrbringen von PFAS-haltiger Kleidung und Schuhen, Kosmetika sowie Skiwachsen verboten. Ausnahmen gibt es unter anderem für persönliche Schutzausrüstung, bestimmte technische Textilien und spezielle medizinische Anwendungen. Zusätzlich ausgenommen sind außerdem Bekleidung und Textilien an Schuhen, die mindestens 20% recyceltes Material aus Post-Consumer-Abfällen enthalten.
Für Produkte, die vor dem 1. Januar 2026 hergestellte wurden, gilt eine zwölfmonatige Frist, in der diese noch verkauft werden dürfen, um Lagerbestände abzubauen. Ab 2026 neu hergestellte Produkte müssen vollständig konform sein. Es ist außerdem vorgesehen, dass der Geltungsbereich des Verbots bis 2030 auf alle Textilien ausgeweitet werden soll. Der vollständige Rechtstext und das entsprechende Dekret liegt auf Französisch vor und kann hier eingesehen werden. Parallel zu den Entwicklungen in Frankreich wird auch auf EU-Ebene weiter ein PFAS-Verbot diskutiert. Der BSI hält seine Mitglieder auf dem Laufenden.