Pflichten des Herstellers:
Die Pflichten des Herstellers werden in Artikel 8 der EU-PSA-Verordnung 2016/425 aufgeführt. Grundsätzlich muss die in den Verkehr gebrachte PSA den grundlegenden Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II der EU-PSA-Verordnung entsprechen.
Übersicht aller PSA-Typen und Kategoriezuordnung:
Auszug aus den Guidelines der EU-Kommission zur neuen EU-PSA-Verordnung
Checkliste der Pflichten:
Die Kontaktangaben sind in einer Sprache zu machen, die von den Endnutzern und den Marktüberwachungsbehörden leicht verstanden werden kann.
Hat der Hersteller Grund zu der Annahme, dass eine von ihm in Verkehr gebrachte PSA nicht der EU-Verordnung entspricht, ist er verpflichtet, die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um die Konformität der PSA herzustellen. Sollten mit der PSA Risiken verbunden sein, müssen außerdem unverzüglich die zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen die PSA auf dem Markt bereitgestellt wurde, informiert werden.
Amtssprachen der EU
Derzeit gibt es 24 EU-Amtssprachen: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch.
https://europa.eu/european-union/about-eu/countries_de
https://europa.eu/european-union/topics/multilingualism_de
Bekleidung, die eine Schutzfunktion aufweist, fällt ebenfalls unter die PSA-Verordnung. Dazu gehört u.a. Bekleidung mit UV-Schutz, reflektierenden oder fluoreszierenden Elementen sowie Berufsbekleidung mit Schutz-funktion (u.a. Regenbekleidung, Kälteschutz). Ausgenommen ist nur Bekleidung "für die private Verwendung als Schutz gegen Witterungseinflüsse, die nicht von extremer Art sind" (Art. 2 Anwendungsbereich).
Die Konformitätserklärung sowie die Anleitung und Informationen nach Anhang ll Nummer 1.4 müssen immer in allen EU-Amtssprachen des jeweiligen Mitgliedsstaates verfügbar sein!
Dokumente zur EU-PSA-Verordnung
© 2017 Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V.