Studie: Wettbewerb, Kartellrecht und Nachhaltigkeit in Deutschland und der EU

In dieser Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird die Frage beantwortet, wie Nachhaltigkeitsziele besser im Kartellrecht berücksichtigt werden können und welche Änderungen dafür auf deutscher oder europäischer Ebene erforderlich sind.

Bislang werden Nachhaltigkeitsziele im Kartellrecht nur vereinzelt und in engen Grenzen berücksichtigt. Das gilt sowohl, wenn mit Nachhaltigkeitszielen Wettbewerbsbeschränkungen gerechtfertigt werden sollen (Kartellrecht als Schild), als auch wenn mit Hilfe des Kartellrechts proaktiv Nachhaltigkeitsziele durchgesetzt werden sollen (Kartellrecht als Schwert). Wenn Gesetzgeber und Praxis stärker als bislang das Kartellrecht mit Nachhaltigkeitsbezügen aufladen wollen, kann das in unterschiedlicher Intensität geschehen. In dieser Studie werden die Möglichkeiten dafür aufgezeigt.

Die komplette Studie finden Sie hier.