Verpflichtendes E-Invoicing für inländische B2B-Umsätze voraussichtlich ab 1.1.2025 – BSI erarbeitet Lösung für Sport Clearing Center

Das Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hat einen Gesetzesentwurf zur Einführung von E-Invoicing in Deutschland vorgestellt. Demnach soll es dann voraussichtlich ab dem 1.1.2025, wie bereits in einigen anderen europäischen Ländern, für alle Unternehmen verpflichtend werden, ausschließlich elektronische Rechnungen zu senden bzw. zu empfangen.

Eine Rechnung muss dann in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, versandt und empfangen werden. Rechnungen auf Papier oder im PDF-Format werden zukünftig nicht mehr anerkannt, denn hierbei liegen die Rechnungsinformationen nicht strukturiert vor. Das Vorliegen eines originär elektronisch erzeugten, strukturierten Datensatzes ist aber die Voraussetzung für die Übermittlung der Rechnungsdaten an die Finanzbehörden.

Der BSI hat seine Mitglieder bereits informiert und wird im Herbst noch in einem Webinar zum Thema informieren. Gleichzeitig beginnen bereits die Vorbereitungen, um auch im Sport Clearing-Center die Anforderungen des Gesetzes schnell umsetzen zu können, sodass für die Teilnehmer kein großer Aufwand anfallen wird, um B2B-Rechnungen gesetzeskonform stellen zu können.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an Herrn Bastian Tielmann.