EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) wurde angenommen

Am 15. März 2024 haben Regierungsvertreter der EU-Mitgliedsstaaten nach längerem Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten einem deutlich abgeschwächten Kompromissvorschlag zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zugestimmt.

Im Vergleich zur vorläufigen Einigung im Dezember 2023, die Ende Februar 2024 insbesondere durch die Enthaltung Deutschlands und Italiens gescheitert ist, wurde der Anwendungsbereich der Richtlinie deutlich entschärft: Betroffen sind nun EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter (vorher 500 Mitarbeiter) und einem weltweiten Nettojahresumsatz von mindestens 450 Millionen Euro (vorher 150 Millionen Euro). An diesen Geltungsbereich soll sich stufenweise herangetastet werden – diese Werte gelten nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren.

Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Firmen mit mehr als 5000 Mitarbeiter und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten, nach vier Jahren sinkt die Grenze auf 3000 Mitarbeiter und 900 Millionen Umsatz.

Nicht-EU-Unternehmen fallen in den Anwendungsbereich der CSDDD, wenn sie einen Nettojahresumsatz von mindestens 450 Millionen Euro in der EU erwirtschaften (vorher 300 Millionen Euro).

Zudem wurden die sogenannten Risikosektoren gestrichen – dies waren Wirtschaftszweige, in denen das Risiko für Menschenrechtsverletzungen höher bewertet wurde, wie etwa in der Landwirtschaft oder der Textilindustrie. Für diese Sektoren waren niedrigere Schwellenwerte vorgesehen.

Weiterhin vorgesehen ist allerdings, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten haftbar sind, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten in der Lieferkette verletzen.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments müssen noch über die Regelungen abstimmen. Im April haben sie dazu die letzte Gelegenheit vor den Europawahlen im Juni. Es ist damit zu rechnen, dass die CSDDD im April oder Mai 2024 veröffentlicht wird und 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten wird.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie danach innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. In Deutschland wird dies voraussichtlich durch eine Anpassung des LkSG geschehen.